Tipps und Infos für Autoren: Verlagssuche 

   

Die Verlagssuche

Möchten Sie einen Publikumsverlag für sich gewinnen, können Sie sich an eine Literaturagentur oder den Verlag direkt wenden. Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob Ihr Manuskript dem Verlagsprogramm entspricht. Hier eine Liste deutscher Publikumsverlage zum Download: 


Die Einreichungsanforderungen sind unterschiedlich, ähneln sich jedoch und können zumeist auf den Internetseiten der Verlage eingesehen werden. Sie benötigen ein Anschreiben, ein Exposé, eine Kurzbiografie (Vita) sowie eine ca. 30-seitige Leseprobe. Bitte versenden Sie die Unterlagen per Post, nicht elektronisch, und reichen Sie nicht unaufgefordert das ganze Manuskript ein. Dieses wird bei Interesse vom Verlag angefordert. Tipps für ein gelungenes Exposé hier als Download:


Die seriöse Literaturagentur

Die seriöse Literaturagentur erkennen Sie daran, dass diese von Ihnen kein Geld vorab verlangt, sondern sollte Ihr Manuskript aufgenommen werden eine Beteiligung an den Tantiemen des Schriftstellers (ca. 15 %) nach Übernahme durch einen Publikumsverlag. 

 

Hier finden Sie Listen von Agenturen (Liste ohne Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit u. Richtigkeit): 

http://www.flyfiction-fantasy-verlag.de/verlage-agenturen-fantasy

http://www.dieterwunderlich.de/literaturagenturen

 

Der seriöse (Publikums-)Verlag

Ebenso verhält es sich mit einem seriösen Verlag auch dieser verlangt niemals Geld von seinen Autoren. Der Verleger ist kein Dienstleister, sondern ein "Vorleger" (der Begriff "Verlag" bzw. "Verleger" kommt von dem Wort "vorlegen"), der Sie für Ihre schriftstellerische Arbeit bezahlt. (Listen deutscher Publikumsverlage: siehe oben) 

 

Der unseriöse Druckkostenzuschussverlag/Pseudoverlag  

Leider tummeln sich im Verlagswesen auch viele Druckkostenzuschussverlage (DKZV), auch Pseudoverlage oder Bezahlverlage genannt, die von unerfahrenen Autoren für die Vermittlung oder Veröffentlichung ihrer literarischen Werke Beträge als sogenannten Zuschuss verlangen (wie z. B. für Druck, Lektorat, Buchsatz, PR, Marketing, Kaution, Textbeiträge in Anthologien etc.) oder den Autor in anderer Form an den Kosten bzw. dem unternehmerischen Risiko der Veröffentlichung beteiligen. Sie locken im Gegenzug z. B. mit hohen Beteiligungen am Buchverkauf oder anderen Erfolgsaussichten etc., ohne ein wirkliches Interesse am Werk des Autors zu haben. Bücher solcher Unternehmen werden fast nie im Buchhandel angeboten bzw. verkauft.  

Die versteckten Kosten sind nicht immer auf den Internetseiten dieser Pseudoverlage zu erkennen, einige versichern sogar explizit, kein DKZV zu sein. Enttarnen kann man sie über spezielle Werbung, wie z. B. "Verlag sucht Autor" oder "Manuskript gesucht", oft treten sie auch direkt an Autoren (über Blogs oder Social Networks) heran und fordern zur Manuskripteinsendung auf u. Ä. Spätestens aber nach Zusendung ihres Vertrages sind die Kosten deutlich erkennbar und damit der Betrug am Autor und dessen Buch, sodass man diese "Angebote" möglichst entsorgen sollte. Manche dieser Unternehmen bieten sogar die Vermittlung von Krediten an ...  

 

Viele Verbände und Einrichtungen, wie z. B. Autorenverbände, das Aktionsbündnis für faire Verlage, Literaturinstitutionen, Verbraucherschutzverbände, bemühen sich um Aufklärung über die Geschäftspraktiken dieser "Verlage", die für Autoren äußerst nachteilig sind. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, für Buchpublikationen bei solchen Pseudoverlagen Geld auszugeben. So ist es auch mir als freiberufliche Lektorin ein wichtiges Anliegen, diese Aufklärung zu unterstützen.

 

Sagen auch Sie

  

Aufklärung ist wichtig – machen Sie mit!

  

  

 »Verlegen kommt von vorlegen – wir als transparente Dienstleistungsunternehmen sind gegen die Präsenz von DKZV/Pseudoverlagen auf den Buchmessen.«

(Lektorat Text-Theke & P.S.-Lektorat)

 

»Verlag sucht Autor? Ein seriöser Verlag sucht keinen Autor durch offene Werbeanzeigen, sondern er sucht Buchkäufer.«

(Aktionsbündnis für faire Verlage)

 

 

Rechtsprechungen  

 

»Denn nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen.«

Landgericht Stuttgart, Az. 17 O 338/06

 

»Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind. [...] Üblicherweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten.«

OLG München, Urteil vom 13. Juli 2009, Az. 4 6 U 2250/09

 

Landgericht München, Az. 4 HK O 4090/08

entschied, dass der Begriff "Pseudoverlag" zulässig ist. Er »charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen«.

 

 

 

Weitere Informationen und Aktuelles auf unserem Blog:

   

Blog NEIN zu DKZV

 

 

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NEIN zu DKZV

  

Hinweis: Die Inhalte der "Infos für Autoren" stellen keine offizielle Anleitung oder Rechtsberatung dar. Die veröffentlichten Broschüren (PDF/E-Book) können evtl. nicht alle Aktualisierungen der hier online gestellten Texte enthalten, wofür ich um Verständnis bitte. Alle Informationen, Listen, Links und Quellen wurden nach bestem Wissen gegeben, sind aber unverbindlich und bleiben ohne Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit.

 
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